Flipo

B2B-Bedingungen und Auftragsverarbeitungsvertrag

Fassung vom 05.10.2026

Teil A — B2B-Bedingungen

  1. Diese Bedingungen ergänzen die AGB für die geschäftliche Nutzung von Flipo durch Unternehmer.
  2. Der Kunde kann in Flipo weitere Personen anlegen und ihnen Zugang geben. Er ist dafür verantwortlich, dass diese Personen Flipo nach diesen Bedingungen nutzen, und haftet für ihr Handeln wie für eigenes.
  3. Der Kunde bleibt Inhaber aller Daten, die er in Flipo eingibt oder über verbundene Konten einspielt. Noviq nutzt diese Daten nur, um Flipo für den Kunden bereitzustellen.
  4. Noviq darf anonymisierte, nicht auf den Kunden oder Personen rückführbare Nutzungsstatistiken zur Verbesserung von Flipo auswerten.
  5. Mit der Zustimmung zu diesen Bedingungen schließen Kunde und Noviq zugleich den folgenden Auftragsverarbeitungsvertrag (Teil B).

Teil B — Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

§ 1 Gegenstand und Dauer

  1. Noviq verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden. Der Kunde ist Verantwortlicher, Noviq ist Auftragsverarbeiter.
  2. Gegenstand ist die Bereitstellung von Flipo nach den AGB. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Vertrags über Flipo einschließlich der 30 Tage nach Vertragsende.

§ 2 Art der Daten, betroffene Personen und Zweck

  1. Arten der Daten: Stammdaten, Kontaktdaten, Einsatzdaten und Abrechnungsdaten.
  2. Betroffene Personen: Personen, die der Kunde in Flipo anlegt oder über verbundene Konten einbindet, sowie Beauftragte des Kunden, die Flipo nutzen.
  3. Zweck: Organisation und Abrechnung des Betriebs des Kunden mit Hilfe von Flipo.

§ 3 Weisungen

  1. Noviq verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Die Weisungen ergeben sich aus den AGB, diesen Bedingungen und der Nutzung von Flipo durch den Kunden.
  2. Hält Noviq eine Weisung für rechtswidrig, teilt Noviq dies dem Kunden unverzüglich mit.

§ 4 Vertraulichkeit

Noviq verpflichtet alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, zur Vertraulichkeit.

§ 5 Sicherheit

Noviq trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere verschlüsselte Übertragung, Zugriffsbeschränkung nach dem Erforderlichkeitsprinzip, Trennung der Daten verschiedener Kunden und regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen.

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

  1. Der Kunde erteilt Noviq die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter einzusetzen.
  2. Die Server, auf denen die Daten gespeichert werden, stehen in Deutschland bzw. der EU. Noviq setzt nur geprüfte Dienstleister ein und verpflichtet sie vertraglich auf dieselben Datenschutzpflichten.
  3. Noviq informiert den Kunden vor jedem Hinzufügen oder Ersetzen eines Unterauftragsverarbeiters. Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen und in diesem Fall den Vertrag kündigen.

§ 7 Unterstützung des Kunden

  1. Noviq unterstützt den Kunden bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen und bei seinen Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO.
  2. Noviq meldet dem Kunden eine Verletzung des Schutzes der Daten unverzüglich, nachdem sie Noviq bekannt geworden ist.

§ 8 Löschung und Rückgabe

Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten 30 Tage lang herunterladen. Danach löscht Noviq die Daten, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.

§ 9 Nachweise und Kontrollen

Noviq stellt dem Kunden auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags erforderlich sind. Kontrollen vor Ort sind nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist und auf Kosten des Kunden möglich.

§ 10 Vorrang

Bei Widersprüchen geht dieser Auftragsverarbeitungsvertrag den AGB vor, soweit es um den Schutz personenbezogener Daten geht.