Worum es geht
Ein Mietwagen darf nur Aufträge ausführen, die am Betriebssitz eingegangen sind, und muss nach dem Auftrag dorthin zurückkehren, es sei denn, ein neuer Auftrag liegt schon vor. So steht es in § 49 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes. Mietwagen dürfen nicht wie Taxis an Bahnhöfen oder Taxiständen auf Fahrgäste warten.
Worauf es ankommt
- Aufträge über die App gelten als am Betriebssitz eingegangen, wenn der Betrieb sie empfängt und aufzeichnet.
- Jeder Auftrag gehört ins Auftragsbuch: Zeit, Abholort, Ziel.
- Kein Warten am Zielort ohne vorliegenden Auftrag, keine Taxi-Optik am Fahrzeug.
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Dieser Beitrag erklärt die Praxis für Flottenbetreiber und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze und Gebühren ändern sich, im Zweifel gilt die Auskunft deiner Behörde oder deines Steuerberaters.