Flipo

Start · Ratgeber

Recht

Rückkehrpflicht für Mietwagen: Was gilt, was erlaubt ist

Die Rückkehrpflicht ist der Unterschied zwischen Mietwagen und Taxi. Wer sie kennt, spart Bußgelder und Ärger mit der Behörde.

Stand 6. Oktober 2026 · Lesezeit etwa 1 Minuten · von Flipo

Worum es geht

Ein Mietwagen darf nur Aufträge ausführen, die am Betriebssitz eingegangen sind, und muss nach dem Auftrag dorthin zurückkehren, es sei denn, ein neuer Auftrag liegt schon vor. So steht es in § 49 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes. Mietwagen dürfen nicht wie Taxis an Bahnhöfen oder Taxiständen auf Fahrgäste warten.

Worauf es ankommt

  • Aufträge über die App gelten als am Betriebssitz eingegangen, wenn der Betrieb sie empfängt und aufzeichnet.
  • Jeder Auftrag gehört ins Auftragsbuch: Zeit, Abholort, Ziel.
  • Kein Warten am Zielort ohne vorliegenden Auftrag, keine Taxi-Optik am Fahrzeug.

Beratung

Wir beraten Sie gerne, wie Sie anfangen.

Konzession, Fahrer, Abrechnung – wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie mit Ihrer Flotte starten. Per WhatsApp oder E-Mail, unverbindlich.

Dieser Beitrag erklärt die Praxis für Flottenbetreiber und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze und Gebühren ändern sich, im Zweifel gilt die Auskunft deiner Behörde oder deines Steuerberaters.

Weiterlesen

Mehr aus dem Ratgeber

Recht

Mietwagenkonzession beantragen: Voraussetzungen und Ablauf

Wer Fahrgäste gegen Geld befördern will, braucht eine Genehmigung. Für Mietwagen heißt sie Konzession nach § 49 PBefG.

Weiterlesen →
Fahrer

P-Schein beantragen: Voraussetzungen, Ablauf, Gültigkeit

Ohne P-Schein darf niemand gewerblich Fahrgäste befördern. Das Wichtigste für Fahrer und Flottenbetreiber.

Weiterlesen →
Personal

Stundenzettel für Fahrer: Pflicht, Form, Aufbewahrung

Für Fahrer in der Personenbeförderung ist die Arbeitszeit lückenlos festzuhalten. Das Wichtigste in Kürze.

Weiterlesen →