Worum es geht
Das Personenbeförderungsgewerbe gehört zu den Branchen, in denen nach dem Mindestlohngesetz Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen sind, spätestens sieben Tage nach dem Arbeitstag. Das Arbeitszeitgesetz und das Bundesarbeitsgericht verlangen die Erfassung ohnehin. Der Zoll prüft in der Branche regelmäßig.
Worauf es ankommt
- Je Tag Beginn, Ende, Pausen und Dauer; je Monat die Summe, vom Fahrer bestätigt.
- Arbeitszeit ist mehr als Fahrzeit: Warten auf Aufträge, Rückfahrt zum Betriebssitz und Tanken zählen mit.
- Mindestens zwei Jahre aufbewahren.
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Dieser Beitrag erklärt die Praxis für Flottenbetreiber und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze und Gebühren ändern sich, im Zweifel gilt die Auskunft deiner Behörde oder deines Steuerberaters.